AGB

1.ALLGEMEINES

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit Annahme unseres Angebots gelten diese Bedingungen durch den Besteller als vorbehaltlos angenommen. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Als Auftragsbestätigung gelten auch unser Lieferschein und unsere Rechnung.

 

2.ANGEBOTE UND AUFTRÄGE

Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und 14 Tage gültig. Für die Richtigkeit des Auftrages, für Fehler und Ungenauigkeiten in den Aufträgen, für Übertragungsfehler oder Verständnisabweichungen, auch für zur Verfügung gestellte Informationen wie etwa Ausschreibungsunterlagen haftet der Besteller. Ein Kaufvertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Auslieferung zustande. Da die Firma Elektrotechnik Wolfgang Bernhart e.U. keine Produktion hat, werden alle Produkte auf Sonderwunsch bestellt, somit entfällt das Umtauschrecht.

 

3.VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG

Es gilt die Versandart, die mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurde. Wurde keine andere Versandart vereinbart, liefern wir ab Werk. Die Gefahr, insbesondere das Risiko einer Beschädigung, geht beim Abholen durch den Auftraggeber beim Beladen auf diesen über. Wird die Ware nicht durch unsere eigenen Fahrzeuge zugestellt, so erfolgt der Versand grundsätzlich auf Gefahr des Empfängers. Mit der Ladung und Übergabe der Sendung an den Frachtführer erfolgt der Übergang der Gefahr auf den Auftraggeber. Bei vereinbarter Anlieferung der Ware durch uns beim Auftraggeber oder Montage der Ware durch uns beim Auftraggeber erfolgt der Gefahrenübergang, sobald die Montage durch den Auftragnehmer abgeschlossen wurde. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber allen seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Die Arbeiten sind grundsätzlich ab Fertigstellung zu übernehmen. Erfolgt keine formale Übernahme, gelten mangels berechtigter Einwände des Auftraggebers die Arbeiten binnen 3 Tagen ab Fertigstellung als übernommen, wenn dem Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt wurde oder aufgrund der Umstände des Falles dem Auftraggeber bekannt sein musste. Nach Übernahme der Leistung im Sinne dieser Vereinbarung gehen alle Risiken und die Kosten der Lagerung zu Lasten des Auftraggebers. Auch bei erfolgter Teillieferung geht das gesamte Risiko für diese auf den Auftraggeber über. Folgende Hinweise sind bei Selbstabholung zu beachten: Schutzmaßnahmen schützen vor Beschädigung von eigenem und fremdem Eigentum. Auf geeignetes Transportmittel achten. Ladegut gegen Verrutschen sichern. Auch bei kurzfristigem Abstellen eine geeignete Unterlage verwenden.

 

4.LIEFERTERMINE, RÜCKTRITT

Die genannten Liefertermine bezeichnen das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Für entstehende Ansprüche aus verspäteter Lieferung übernehmen wir keinerlei Haftung Im Falle der Verzögerung mit der Lieferung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Der Besteller nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Firma Elektrotechnik Wolfgang Bernhart e.U. selbst keine Waren herstellt. Die Haftung dafür, dass die Bestellung technisch/statisch/physikalisch etc. richtig ist, liegt daher ausschließlich beim Besteller. Die vom Hersteller festgesetzte Abweichungsbandbreite/Toleranz wird vom Besteller als handelsüblich akzeptiert und kann keinen Grund für Beanstandung/Haftung bieten. Materialien/Produkte etc. werden nach dem Auftrag oder der technischen Fertigungsmöglichkeit laut Angabe des Auftraggebers ausgewählt. Der Besteller haftet selbst für physikalische/technische/statische Eignung des bestellten. Die Firma Elektrotechnik Wolfgang Bernhart e.U. behaltet es sich vor, von einem Vertrag zurück zu treten, wenn der Auftraggeber keine Kreditwürdigkeit hat oder
Zahlungsunfähig ist.

 

5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Preisangaben erfolgen unverbindlich aufgrund der Tagespreise. Zur Berechnung kommt der am Tag der Lieferung gültige Tagespreis laut Preisliste oder Angebot, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk ohne Lieferung. Die Firma Elektrotechnik Wolfgang Bernhart e.U. behält sich vor, bei Auftrag eine Anzahlung von mind. 30% der
Gesamtsumme einzufordern und erst nach Erhalt mit der Tätigkeit/Bestellung der Ware zu beginnen. Weiters werden von uns alle Aufträge über € 500,00 inkl. USt. in einzelne Leistungs- und Zahlungsabschnitte unterteilt.

 

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen bleibt die Ware – gleich in welchem Zustand – unbeschränktes Eigentum des Auftragnehmers, auch dann, wenn sie im Betrieb des Auftraggebers bearbeitet oder verwendet wird. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Der Auftraggeber darf die ihm gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Rückerhalt der Ware bleibt der sonstige Schadenersatzanspruch unberührt. Bei Nichtzahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt selbst und ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe geltend zu machen.

 

7.GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für Wechselklagen, gilt Wiener Neustadt.

 

8. ZAHLUNG

Die Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sind keine gesonderten Zahlungsbedingungen ausgehandelt, ist der Rechnungsbetrag umgehend nach Erhalt der Rechnung oder Teilrechnung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen zur Gänze außer Kraft.
Schließlich berechtigt uns der Zahlungsverzug, andere Lieferungen an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung des offenen Betrages zurückzubehalten. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Mahnspesen von € 15,00 und Verzugszinsen in Höhe von 1% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 12% p.a. zu verrechnen. Weiters sind wir in diesem Fall
berechtigt, sämtliche mit der Überwachung und Betreibung der Forderung verbundenen Aufwand, wie zum Beispiel Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen.

 

9.MÄNGELRÜGEN

Berechtigte Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Die Ware ist weder zu verwenden, zu verarbeiten, aufzuteilen und zu verbinden, so dass unsere anderweitige Verfügungsmöglichkeit darüber auch nicht teilweise beschränkt ist. Die Übernahme von Kosten, die durch Verarbeitung bzw. Einbau beanstandeter Ware, aber auch durch Ersatzarbeiten und-Verarbeitung entstehen,
geht nicht zu Lasten des Verkäufers. Bei fehlerhafter Lieferung besteht ein Anspruch auf Ersatz oder Wandlung, weitere Ansprüche (Minderung und Schadenersatz) sind ausgeschlossen. Die Rüge befreit jedoch nicht von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung fälliger Rechnungsbeträge.

 

10.SONSTIGES

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse sowie sein Geburtsdatum bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen udgl. stets unser geistiges Eigentum; der Auftraggeber erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

 

11. DATENSCHUTZ

Die Firma Elektrotechnik Wolfgang Bernhart e.U. nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.